Ich bin mit Sicherheit nicht der Einzige, der in der Kindheit dazu
gezwungen wurde, Kontakt zum Vater zu haben. In anderen Fällen können das
Mutter oder beide Elternteile sein. Häufig besteht dieser Zwang, obwohl
es sehr viele Anzeichen dafür gab/gibt das bei diesen Kontakten
psychische, körperliche und/oder sexualisierte Gewalt ausgeübt wurde
oder sogar noch wird.
In vielen Fällen ist dieser
Verdacht naheliegend, in anderen konnte es (bei körperlicher bzw.
sexualisierter Gewalt) sogar strafrechtlich nachgewiesen werden.Obwohl
es schon seit Jahrzehnten bekannt ist, wie schädlich und weitverbreitet
diese Gewalt vor allem in den Familien ist, spielt dieses Thema im
Familienrecht und in der Jugendhilfe so gut wie keine Rolle. Anstatt
sinnvoller Konzepte und standardisierter Vorgehensweisen, die den Schutz
von Kindern und deren Bezugspersonen sicherstellen, kursieren in diesem
System doch sehr seltsame und mit gesundem Menschenverstand definitv
nicht nachvollziehbare Theorien.
Zu einigen möchte ich mich äußern:
Umgang bei Gewalt gegen das Kind selber
Die
meisten werden denken, das ist eine klare Sache: Wer ein Kind schlägt,
missbraucht, demütigt, vernächlässigt usw. der (die) hat in unserem
Familienrecht und dem Jugendhilfesystem schlechte Karten. Schließlich
haben wir doch die UN-Kinderrechtskonventionen und seit 2001 sogar
eigens verbriefte Kinderrechte, die nur dazu da sind, das beste für
Kinder zu erreichen.
Kaum vorstellbar, dass die seit 2001
geltenden Kinderrechte in der derzeitigen Praxis keinerlei Anwendung
finden und die UN-Kinderrechtskonventionen in einer Art und Weise zum
Einsatz kommen, die zumindest meiner Meinung nach nur als absolut
pervertiert und idiologisch verblendet bezeichnet werden kann.
Denn
anstatt dass man wie es in den UN-Kinderrechtskonventionen gefordert
wird, Kinder anzuhören, vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu
schützen und sie entsprechend ihrer Fähigkeiten zu fördern, beharrt man
auf dem "Recht" der Kinder zu beiden Elternteilen Kontakt halten zu
"dürfen".(1) In der Praxis ist das ein Zwang!
Das heißt also,
man geht davon aus, dass der Kontakt zu den leiblichen Eltern gut ist,
ganz einfach weil es eine genetische Herkunft gibt.
Schließlich hätten die Kinder ja auch eine Bindung zu den Eltern /dem Elternteil welche/r die Verbrechen am Kind begeht/begehen.
Eine solche Argumentation ist in meinen Augen nichts anderes als der Missbrauch von Ambivalenzen.
Abgesehen davon:
Kindern,
die den Kontakt zu den leiblichen Eltern/Elternteil nicht wünschen,
wird von vornherein unterstellt, sie wüssten nicht was sie tun, würden
sich alles viel zu einfach machen, wären psychisch krank, stünden unter
Beeinflussung, würden ihre "wahren" Gefühle abspalten und diese
Ablehnung irgendwann bereuen. Dabei wird völlig ignoriert, was den Kindern angetan wurde.
Außerdem
ist seit langem bekannt, dass Bindungen lebensnotwendig für Kinder
sind. Eine solche Bindung zu zumindest einer Bezugsperson ist extenziell
wichtig, damit Kinder sich entwickeln können. Da es Kindern in den
meisten Fällen nicht möglich ist, sich einer gewalttätigen Bezugsperon
zu entziehen, bleibt ihnen keine andere Wahl als sich an diese
Bedingungen anzupassen. Das heißt nicht, dass es gut für die Kinder ist,
und schon gar nicht, dass es Aufgabe der Jugendhilfe und des
Familienrechts wäre, dafür zu sorgen, dass Kinder weiterhin unter
solchen Bedinungen leben müssen.
Gewalt gegen Bezugspersonen des Kindes (meistens die Mutter oder Geschwisterkinder)
Auch
hier wiederspricht die geltende Praxis in der Jungendhilfe und dem
Familienrecht dem gesunden Menschenverstand auf das Schärfste.
Denn
laut weit verbreiteter Rechtsprechung hat Gewalt gegen die
Bezugspersonen nichts mit dem Kind selbst zu tun. Will heißen, wenn z. B
der Vater die Mutter vor den Augen der Kinder zusammen schlägt und die
Schwester vergewaltigt, so ist das für das Kind alles kein Problem,
denn ihm/ihr selber ist ja direkt nichts passiert.
Nach in
Familienrecht und Jugendhilfe weit verbreiteter Ansicht müssen die
Eltern halt dafür sorgen, dass hier "die Paarebene" von "der
Elternebene" getrennt wird. Die Schwester bekommt ganz einfach eine
Therapie, evtl. macht man noch eine Familientherapie, wo jedes
Familienmitglied seine/ihre Positin darlegen kann und alle ihr Verhalten
bessern müssen.
Ja, das klingt absurd, ist aber in vielen Fällen
Realität. Es wird nicht zwischen Opfern und Tätern unterschieden, es
wird nicht begriffen, dass bei Gewalt in der Regel ein Klima der Angst
herrscht, wodurch ein offener Austauch unmöglich wird. Es wird nicht
unterschieden zwischen einem Konflikt, bei dem alle Beteiligten an einer
Lösung interessiert sind, und zwischen Gewalttaten, die durch ein
Machtgefälle zu Gunsten des Täters gekennzeichnet sind, das er/sie wohl
kaum freiwillig aufgeben wird.
Und ganz nebenbei lernen
Kinder, dass die Ereignisse in ihrer Umgebung nichts mit ihnen zu tun
haben. Es wird ihnen also vermittelt, dass es völlig okay ist, wenn
anderen Menschen Gewalt angetan wird. Es gibt keinen Grund zum
Eingreifen.
Auch hier
wiedersprechen also die Ansichten, Theorien und Vorgehensweisen im
Familienrecht und der Jugendhilfe nicht nur dem gesunden
Menschenverstand sondern mindestens genauso den fundamentalen
Grundsätzen unserer Zivilgesellschaft. Mal ganz davon abgesehen, dass
das individuelle Wohl der betroffenen Kinder nachhaltig geschädigt wird. Auch wenn dies vom BMFSFJ(2) auch gesehen wird bleiben weite Teile des Familiengerichts und der Jugendhilfe von weiterer Einsicht offenbar verschont.
Sind wir
wirklich erstaunt darüber, dass so viele Menschen nicht eingreifen, wenn
jemand angepöbelt, ausgeraubt und zusammengeschlagen wird, wo doch
viele Kinder und Jugendliche dazu angehalten werden, bei Gewalt in der
eigenen Familie wegzusehen?
Ist es das, was unsere Gesellschaft braucht? Solange mir persönlich nichts passiert, ist alles in Ordnung.
Wohl kaum
Quellen:
1. Falsche Kinderfreunde, erschienen 1993 in der Zeitschrift Emma. Hier wird unteranderem der "familienorientierte Ansatz" bei Missbrauchsfällen in der Familie kritisiert
2. Information vom BMFSFJ zur Auswirkung von miterlebter häuslicher Gewalt auf Kinder
Leider ist meine Nichte grad genau in dieser Situation. Sie wird zum Umgang mit ihrem Erzeuger von öffentlichen Stellen gezwungen unter Aufsicht des "Kinderschutzbund". Ich dachte immer, dass die für das Wohl des Kindes da sind. Leider falsch gedacht. Wenn ein Kind nein sagt, wenn es nicht umarmt werden möchte von jemanden, dann muss das akzeptiert werden. Alles andere ist Missbrauch. Es gibt immer Gründe, warum ein Kind das nicht will. Durch den Umgangszwang wird die Ablehnung nur schlimmer, statt wieder Kontakt herzustellen. Schlimm ist bei meiner Nichte, das es Gerichtsverhandlungen gab gegen den Erzeuger wegen des Verdachts von Missbrauch an 2 seiner Kinder. Warum setzt man das Kind jedesmal dieser Belastung aufs neue aus? Ein 11jähriges Kind ist in der Lage klipp und klar zu sagen, was es will. Nur wer weiß, es selber erlebt hat, kann erahnen, was die Maus da durchlebt. Studierte Sozialpädagogen mit ihrem Theorie wissen, haben keine Ahnung, können sich in keinster Weise in so kleine, zerbrechliche Kinderseelen hineinversetzen. Die machen soviel kaputt.
AntwortenLöschen